{"id":22072,"date":"2022-11-14T06:32:26","date_gmt":"2022-11-14T06:32:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.northcdatacenters.com\/de\/?page_id=22072"},"modified":"2024-11-26T15:41:07","modified_gmt":"2024-11-26T15:41:07","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.northcdatacenters.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row full_width=&#8220;stretch_row_content_no_spaces&#8220;][vc_column]\n<div class=\"hero \">\n  \n    <div class=\"hero-bg dark-overlay dark-overlay-on-image\"\n      style=\"position: relative; overflow: hidden; width: 100%; min-height: 66vh; background-color: #f0f0f0;\">\n      <figure style=\"width: 100%; height: 100%;\">\n        <img\n          class=\"hero-image\"\n          src=\"https:\/\/www.northcdatacenters.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/5\/2024\/11\/shutterstock_2464112241-scaled.webp\"\n          srcset=\"https:\/\/www.northcdatacenters.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/5\/2024\/11\/shutterstock_2464112241-300x199.webp 300w, https:\/\/www.northcdatacenters.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/5\/2024\/11\/shutterstock_2464112241-510x360.webp 510w, https:\/\/www.northcdatacenters.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/5\/2024\/11\/shutterstock_2464112241-600x840.webp 600w, https:\/\/www.northcdatacenters.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/5\/2024\/11\/shutterstock_2464112241-800x500.webp 800w, https:\/\/www.northcdatacenters.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/5\/2024\/11\/shutterstock_2464112241-1024x681.webp 1024w, https:\/\/www.northcdatacenters.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/5\/2024\/11\/shutterstock_2464112241-scaled.webp 2560w, \"\n          sizes=\"(min-width: 2560px) 2560px, 100vw\"\n          type=\"image\/webp\"\n          loading=\"eager\"\n          decoding=\"async\"\n          fetchpriority=\"high\"\n          alt=\"Hero image\"\n          style=\"\n            position: absolute;\n            top: 0;\n            left: 0;\n            width: 100%;\n            height: 100%;\n            object-fit: cover;\n            object-position: 50% center;\n            opacity: 1;\n            aspect-ratio: 1.7777777777777777;\n          \"\n        >\n        <div class=\"scroll-indicator\">\n  <svg width=\"24\" height=\"24\" viewBox=\"0 0 24 24\" fill=\"none\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" aria-hidden=\"true\">\n    <rect x=\"7.25\" y=\"2.75\" width=\"9.5\" height=\"18.5\" rx=\"4.75\" stroke=\"white\" stroke-width=\"1.5\" \/>\n    <rect class=\"scroll\" x=\"10\" y=\"6\" width=\"4\" height=\"7\" rx=\"2\" fill=\"white\" \/>\n  <\/svg>\n<\/div>      <\/figure>\n    <\/div>\n  \n  <div class=\"container hero-content text-white \">\n    <div class=\"title d-flex flex-column gap-3 gap-lg-4\">\n            <h1 class=\"mb-6 lh-sm\">AGB<\/h1>\n\n      \n              <div class=\"d-flex gap-4\">\n          \n                      \n<div class=\"post-tags d-flex gap-1\">\n      <span class=\"tag text-bg-white\">\n      25 Min. 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Vertragsgegenstand<\/span><\/p>\n<p>1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (&#8222;AGB&#8220;) finden Anwendung auf alle IT- und Telekommunikationsleistungen, die NorthC w\u00e4hrend der jeweiligen Vertragslaufzeit f\u00fcr den Kunden erbringt. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn seitens des Kunden in einer Bestellung oder der Bestellannahme auf deren Geltung hingewiesen wird und NorthC ihnen nicht nochmals ausdr\u00fccklich widerspricht.<br \/>\n1.2 Die Vertragsbeziehung der Parteien richtet sich nach folgenden Rechtsgrundlagen in nachfolgend genannter Rangfolge:<br \/>\n\u2022 Auftragsbest\u00e4tigung von NorthC<br \/>\n\u2022 Angebot des Kunden (in der Regel ein unterzeichnetes Bestellformular)<br \/>\n\u2022 produktspezifische Preisliste<br \/>\n\u2022 produktspezifische Besondere Gesch\u00e4ftsbedingungen (&#8222;BGB&#8220;; soweit vereinbart)<br \/>\n\u2022 diese AGB<br \/>\n\u2022 produktspezifische Service Level Agreements (&#8222;SLA&#8220;; soweit vereinbart)<br \/>\n\u2022 produktspezifische Leistungsbeschreibungen<br \/>\n1.3 Diese AGB gelten, soweit der Kunde Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentliches Sonderverm\u00f6gen ist, auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge im obigen Sinne, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich einbezogen werden.<br \/>\n1.4 NorthC hat das Recht, diese AGB oder produktspezifische BGB zu \u00e4ndern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverh\u00e4ltnisses nicht ber\u00fchrt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtber\u00fccksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverh\u00e4ltnisses merklich st\u00f6ren w\u00fcrde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche \u00fcber Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen und die Laufzeit einschlie\u00dflich der Regelungen zur K\u00fcndigung. Ferner k\u00f6nnen Anpassungen und Erg\u00e4nzungen dieser AGB oder von produktspezifischen BGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchf\u00fchrung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungsl\u00fccken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung \u00e4ndert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB oder der produktspezifischen BGB hiervon betroffen sind.<br \/>\n1.5 NorthC hat das Recht, die produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und die produktspezifischen SLA zu \u00e4ndern, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegen\u00fcber der bei Vertragsschluss einbezogenen produktspezifischen Leistungsbeschreibung beziehungsweise dem einbezogenen produktspezifischen SLA objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalit\u00e4ten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt f\u00fcr die geschuldeten Dienstleistungen gibt oder wenn Dritte, von denen NorthC zur Erbringung ihrer Dienstleistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot \u00e4ndern.<br \/>\n1.6 NorthC hat das Recht, die vereinbarten Preise zum Ausgleich von gestiegenen Kosten im nichtregulierten Bereich zu erh\u00f6hen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen NorthC zur Erbringung der nach der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung geschuldeten Dienstleistung notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erh\u00f6hen.<br \/>\n1.7 Nach den Ziffern 1.4, 1.5 und 1.6 beabsichtigte \u00c4nderungen der AGB, der BGB, der Leistungsbeschreibung sowie Preiserh\u00f6hungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der \u00c4nderungen ein Sonderk\u00fcndigungsrecht zu. K\u00fcndigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der \u00c4nderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die \u00c4nderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der \u00c4nderungsmitteilung besonders hingewiesen.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">2. Zustandekommen des Vertrages<\/span><\/p>\n<p>2.1 Soweit in diesen AGB nicht anders bestimmt, kommt der Vertrag \u00fcber die jeweilige Dienstleistung zustande, wenn ein verbindliches Angebot des Kunden durch NorthC mittels einer Auftragsbest\u00e4tigung angenommen wurde. Das Angebot gilt sp\u00e4testens als durch NorthC, wenn die Dienstleistungen durch NorthC zur Verf\u00fcgung gestellt werden. 2.2 Zur Annahme eines Angebotes ist NorthC nicht verpflichtet. NorthC Exchange kann die Annahme des Angebotes insbesondere von der Leistung einer Sicherheit abh\u00e4ngig machen (vgl. Ziffer 19.1).<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">3. Allgemeine Pflichten von NorthC<\/span><\/p>\n<p>3.1 NorthC erbringt die in diesen AGB und den jeweils geltenden produktspezifischen BGB, SLA sowie Leistungsbeschreibungen und den Preislisten n\u00e4her definierten Dienstleistungen.<br \/>\n3.2 Das Recht zur Auswahl des mit der Ausf\u00fchrung der Dienstleistungen beauftragten Personals (inkl. der Ansprechpartner des Kunden) sowie das Recht, diesem Weisungen zu erteilen, stehen ausschlie\u00dflich NorthC zu.<br \/>\n3.3 Soweit sich aus der jeweils geltenden produktspezifischen Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes ergibt, ist NorthC bei der Auswahl der f\u00fcr die Erbringung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Dienstleistungen erforderlichen Arbeitsmittel frei.<br \/>\n3.4 NorthC ist zur Bereitstellung von Teilleistungen berechtigt, sofern diese eigenst\u00e4ndig nutzbar sind.<br \/>\n3.5 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn NorthC diese ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt und der Kunde rechtzeitig alle vereinbarten Mitwirkungspflichten erf\u00fcllt hat.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">4. Mitwirkung<\/span><\/p>\n<p>Der Kunde ist insbesondere zur Erbringung folgender Mitwirkungsleistungen verpflichtet:<br \/>\n4.1 Der Kunde wird NorthC in dem zur Erbringung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Dienstleistungen erforderlichen Umfang Zugang zu den R\u00e4umlichkeiten des Kunden gew\u00e4hren. Zudem wird der Kunde denjenigen Personen, die NorthC zur Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Pflichten einsetzt und deren Anwesenheit an den Standorten des Kunden erforderlich ist, die f\u00fcr die Erbringung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Dienstleistungen erforderlichen R\u00e4umlichkeiten und Arbeitsmittel zur Verf\u00fcgung stellen.<br \/>\n4.2 Der Kunde stellt einen Ansprechpartner zur Verf\u00fcgung, der bevollm\u00e4chtigt ist, Entscheidungen zu treffen, die im Rahmen der Erbringung der jeweils vereinbarten Dienstleistung erforderlich sind.<br \/>\n4.3 Der Kunde wird NorthC alle zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlichen Informationen auf entsprechende Anfrage unverz\u00fcglich zur Verf\u00fcgung stellen. Informationen, von denen der Kunde erkennt oder erkennen muss, dass sie f\u00fcr die Erbringung der Dienstleistungen von Bedeutung sind, wird der Kunde NorthC auch ohne Aufforderung \u00fcbermitteln. Dies gilt insbesondere f\u00fcr vom Kunden vorgenommene \u00c4nderungen an seinen technischen Anlagen, soweit diese Auswirkungen auf die zu erbringenden Dienstleistungen haben k\u00f6nnen.<br \/>\n4.4 Sofern der Kunde von NorthC f\u00fcr den Zugriff auf Server o.\u00e4. Passw\u00f6rter erh\u00e4lt, sind diese geheim zu halten und nur im unbedingt erforderlichen Umfang an einen beschr\u00e4nkten Personenkreis weiterzugeben. Der Kunde wird ihm durch NorthC \u00fcberlassene Standardpassw\u00f6rter unverz\u00fcglich nach deren \u00dcbermittlung sowie danach in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden zu \u00e4ndern, sofern eine \u00c4nderung dieser Passw\u00f6rter durch den Kunden m\u00f6glich ist. Erh\u00e4lt der Kunde Kenntnis dar\u00fcber, dass unbefugten Dritten die Passw\u00f6rter bekannt sind bzw. bekannt sein k\u00f6nnten, hat der Kunde NorthC unverz\u00fcglich dar\u00fcber zu unterrichten.<br \/>\n4.5 Sofern nicht ausdr\u00fccklich vereinbart ist, dass die Datensicherung durch NorthC vorzunehmen ist, tr\u00e4gt der Kunde daf\u00fcr Sorge, dass seine Daten regelm\u00e4\u00dfig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal w\u00f6chentlich, gesichert werden, um bei Verlust der Daten die Rekonstruktion derselben zu erm\u00f6glichen. Unabh\u00e4ngig von einer ggf. bestehenden Vereinbarung, dass die Datensicherung durch NorthC durchzuf\u00fchren ist, ist der Kunde selbst daf\u00fcr verantwortlich, dass Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art, eingehalten werden.<br \/>\n4.6 Der Kunde wird NorthC unverz\u00fcglich \u00fcber alle Umst\u00e4nde informieren, die geeignet sind, den Rechenzentrumsbetrieb oder sonstige Einrichtungen von NorthC oder anderer Kunden zu beeintr\u00e4chtigen.<br \/>\n4.7 Soweit der Kunde NorthC damit beauftragt, Log Files zu speichern bzw. Nutzungsberichte (Usage Reports) zu erstellen oder NorthC damit beauftragt, sonst in irgendeiner Weise Daten zu speichern bzw. ihm zur Verf\u00fcgung zu stellen, die R\u00fcckschl\u00fcsse auf das Nutzungsverhalten der von ihm autorisierten Nutzer erm\u00f6glicht, steht der Kunde daf\u00fcr ein, dass Arbeitnehmerrechte hierdurch nicht verletzt, insbesondere Beteiligungsrechte eingehalten werden. Auf \u00a7 87 Absatz (1) Ziffer 6 des Betriebsverfassungsgesetzes wird hingewiesen.<br \/>\n4.8 Der Kunde hat NorthC jede \u00c4nderung seiner Rechtsform, seiner Anschrift, Rufnummer oder Bankverbindung und grundlegende \u00c4nderungen seiner finanziellen Verh\u00e4ltnisse (z.B. Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens, Zahlungsunf\u00e4higkeit) unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, die durch eine schuldhafte Verz\u00f6gerung der \u00dcbermittlung solcher Daten verursacht werden, hat der Kunde NorthC zu erstatten.<br \/>\n4.9 Weitere Mitwirkungspflichten k\u00f6nnen sich aus den BGB, SLA sowie Leistungsbeschreibungen ergeben.<br \/>\n4.10 Der Kunde erbringt seine Mitwirkungspflichten f\u00fcr NorthC unentgeltlich.<br \/>\n4.11 Mitwirkungspflichten sind vertragliche Hauptpflichten des Kunden.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">5. Beistellungen<\/span><\/p>\n<p>5.1 Soweit mit dem Kunden vereinbart ist, dass dieser f\u00fcr die Leistungserbringung Infrastruktur, Hardware und\/oder Software beizustellen hat, sind diese Beistellungen p\u00fcnktlich, f\u00fcr NorthC unentgeltlich und in vertragsgem\u00e4\u00dfem Zustand bereitzustellen. Der Kunde gew\u00e4hrleistet, dass er zu einer dem Zweck des Vertrages entsprechenden Beistellung berechtigt ist.<br \/>\n5.2 Der Kunde tr\u00e4gt daf\u00fcr Sorge, dass alle Standorte, an denen technische Anlagen von NorthC installiert werden sollen, \u00fcber die notwendigen Stellfl\u00e4chen sowie ausreichend Elektrizit\u00e4t verf\u00fcgen, dass sie hinreichend klimatisiert sind sowie dass sich die technischen Anlagen dauerhaft in sicherer Arbeitsumgebung befinden und gegen Feuer, Diebstahl und Vandalismus ausreichend gesichert sind.<br \/>\n5.3 Der Kunde stellt NorthC die erforderlichen technischen Einrichtungen f\u00fcr Betrieb und Instandhaltung sowie geeignete Leitungswege, Strom und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verf\u00fcgung und h\u00e4lt diese f\u00fcr die Dauer des Vertrages in funktionsf\u00e4higem und ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand. F\u00fcr hierf\u00fcr eventuell erforderliche Genehmigungen sorgt der Kunde.<br \/>\n5.4 Der Kunde stellt alle f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erbringung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Dienstleistungen erforderlichen Softwarelizenzen bei, es sei denn es ist etwas Abweichendes vereinbart.<br \/>\n5.5 Der Kunde hat im Rahmen der Beistellung von Software, soweit erforderlich, die Zustimmung des jeweiligen Lizenzgebers einzuholen; im \u00dcbrigen gelten Ziffern 16.3 und 16.4.<br \/>\n5.6 Ziffer 4.11 findet entsprechende Anwendung.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">6. Nutzung durch Dritte<\/span><\/p>\n<p>6.1 Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NorthC nicht gestattet, die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Dienstleistungen an Dritte weiterzugeben.<br \/>\n6.2 Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NorthC nicht gestattet, gem\u00e4\u00df Ziffer 10 verkaufte Waren an Dritte weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. NorthC wird die Zustimmung nicht verweigern, wenn der Kaufpreis durch den Kunden vollst\u00e4ndig bezahlt wurde und der jeweilige Hersteller bzw. Distributor einer \u00dcbertragung der Ware auf den Dritten zustimmt.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">7. Entgelte<\/span><\/p>\n<p>7.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltigen produktspezifischen Preisliste ergeben, soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist. Die vereinbarten Entgelte verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br \/>\n7.2 Einmalige, monatliche und nutzungsabh\u00e4ngige Entgelte werden ab der Bereitstellung (siehe hierzu die Regelung in den jeweils geltenden BGB) oder sp\u00e4testens ab der erstmaligen Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen berechnet; dies gilt auch im Hinblick auf Teilleistungen.<br \/>\n7.3 Nutzungsabh\u00e4ngige Entgelte werden, sofern nicht eine pauschale Verg\u00fctung vereinbart wurde, unter Zugrundelegung der von NorthC gemessenen Verbrauchswerte berechnet und monatlich nachtr\u00e4glich in Rechnung gestellt.<br \/>\n7.4 Der Rechnungsbetrag wird zehn (10) Tage nach Zugang der Rechnung f\u00e4llig.<br \/>\n7.5 Einmalige Entgelte werden mit der ersten monatlichen Rechnung berechnet.<br \/>\n7.6 NorthC ist berechtigt, regelm\u00e4\u00dfige nutzungsunabh\u00e4ngige Entgelte monatlich im Voraus zu berechnen.<br \/>\n7.7 Soweit mit dem Kunden Bankeinzug vereinbart ist, werden die f\u00fcr die Dienstleistungen in Rechnung gestellten Entgelte fr\u00fchestens zehn (10) Tage nach Zugang der Rechnung im SEPA-Lastschriftverfahren durch NorthC vom durch den Kunden benannten Konto eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet, f\u00fcr eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto Sorge zu tragen.<br \/>\n7.8 Geb\u00fchren und Bearbeitungskosten aus der R\u00fcckbelastung eines Bankeinzuges f\u00e4lliger Entgelte tr\u00e4gt der Kunde mindestens in H\u00f6he von 5 Euro, sofern die R\u00fcckbelastung auf Ursachen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruht. NorthC steht der Nachweis h\u00f6herer, dem Kunden steht der Nachweis geringerer Kosten der R\u00fcckbelastung offen.<br \/>\n7.9 Bei Widerruf der Einwilligung des Kunden zum Lastschriftverfahren erhebt NorthC ein angemessenes Bearbeitungsentgelt f\u00fcr die administrative Abwicklung.<br \/>\n7.10 Alle Entgelte verstehen sich ohne Abzug etwaiger Quellensteuern oder sonstiger Abzugssteuern, die von einer ausl\u00e4ndischen Steuerbeh\u00f6rde oder einem sonstigen Hoheitstr\u00e4ger festgesetzt werden und\/oder aufgrund Rechtsvorschriften geschuldet werden (nachfolgend insgesamt &#8222;Quellensteuern&#8220;). Sofern der Kunde Quellensteuern entrichten muss, hat der Kunde dennoch das volle vereinbarte Entgelt an NorthC zu entrichten. NorthC wird den Kunden bei einer diesbez\u00fcglichen R\u00fcckerstattung der Quellensteuer angemessen unterst\u00fctzen; hierbei hat der Kunde NorthC von ggf. anfallenden Kosten freizustellen.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">8. Laufzeit und K\u00fcndigung<\/span><\/p>\n<p>8.1 Der jeweilige Vertrag hat, soweit nicht &#8211; insbesondere durch das Angebot des Kunden etwas anderes vereinbart wird, eine zw\u00f6lfmonatige Mindestvertragslaufzeit. Wird der jeweilige Vertrag nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gek\u00fcndigt, verl\u00e4ngert sich seine Laufzeit um weitere zw\u00f6lf (12) Monate. Sofern der betreffende Vertrag nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende dieser Verl\u00e4ngerung gek\u00fcndigt wird, verl\u00e4ngert er sich um weitere Zw\u00f6lfmonatsintervalle, sofern er nicht mit gleicher Frist zum Ende des jeweiligen Zw\u00f6lfmonatsintervalls gek\u00fcndigt wird. Regelungen zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit sind in den jeweils geltenden BGB enthalten.<br \/>\n8.2 Das Recht der Parteien zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt unber\u00fchrt.<br \/>\n8.3 Ein wichtiger Grund zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung durch NorthC nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist liegt insbesondere vor, wenn<br \/>\n\u2022 der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen mit Zahlungsverpflichtungen in H\u00f6he eines Monatsentgeltes, mindestens jedoch in H\u00f6he von 75 Euro, f\u00fcr mehr als 14 Tage in Zahlungsverzug kommt, und trotz entsprechender Aufforderung innerhalb weiterer 14 Tage nach Aufforderung von NorthC keine Sicherheit gem\u00e4\u00df Ziffer 19 gestellt hat oder<br \/>\n\u2022 wenn NorthC eine vom Kunden gestellte Sicherheit in Anspruch genommen hat und der Kunde diese nicht innerhalb weiterer 14 Tage nach Aufforderung entsprechend der Anforderungen von NorthC wieder aufgestockt hat.<br \/>\n8.4 Ein wichtiger Grund zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung durch NorthC ohne Bestimmung und erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist liegt insbesondere vor,<br \/>\n\u2022 wenn der Kunde sich f\u00fcr zwei (2) aufeinander folgende Monate mit der geschuldeten Verg\u00fctung bzw. einem nicht unerheblichen Teil dieser Verg\u00fctung oder in einem Zeitraum, der sich \u00fcber mehr als zwei (2) Monate erstreckt, mit einer Verg\u00fctung, welche der H\u00f6he nach der Summe von zwei (2) durchschnittlichen Monatsrechnungen entspricht, in Zahlungsverzug befindet. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Berechnung des Durchschnittswerts ist der Durchschnittsbetrag der Rechnungen, die der Kunde in den letzten sechs (6) Monaten vor Eintritt des erstmaligen Verzuges erhalten hat bzw., sofern noch nicht Rechnungen f\u00fcr einen Zeitraum von sechs (6) Monaten gestellt wurden, der Durchschnittsbetrag der vor Eintritt des erstmaligen Verzuges gestellten Rechnungen. Anstelle einer fristlosen K\u00fcndigung kann NorthC vom Kunden verlangen, eine angemessene Sicherheit gem\u00e4\u00df Ziffer 19 zu stellen oder<br \/>\n\u2022 wenn der Kunde zahlungsunf\u00e4hig oder \u00fcberschuldet ist oder<br \/>\n\u2022 ein Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen des Kunden mangels die Kosten dieses Verfahrens deckender Masse abgelehnt oder eingestellt wird oder<br \/>\n\u2022 der Kunde freiwillig oder unfreiwillig ein Verfahren zu seiner Aufl\u00f6sung, Liquidation oder Abwicklung eingeleitet hat.<br \/>\n8.5 K\u00fcndigungen bed\u00fcrfen der Schriftform.<br \/>\n8.6 Wird das Vertragsverh\u00e4ltnis durch au\u00dferordentliche K\u00fcndigung vorzeitig beendet und beruht diese K\u00fcndigung auf einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, so ist dieser verpflichtet, die vertragliche Verg\u00fctung die bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine ordentliche K\u00fcndigung das Vertragsverh\u00e4ltnis beendet h\u00e4tte, vom Kunden zu entrichten gewesen w\u00e4re, zu 50% zu zahlen. Dabei wird die Gesamtsumme der noch zu zahlenden Verg\u00fctung mit Wirksamkeit der K\u00fcndigungserkl\u00e4rung f\u00e4llig. Den Parteien steht der Nachweis offen, dass NorthC durch die vorzeitige K\u00fcndigung ein geringerer bzw. ein h\u00f6herer Schaden entstanden ist.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">9. Leistungsst\u00f6rungen<\/span><\/p>\n<p>9.1 NorthC wird St\u00f6rungen, sofern sie in ihrem Verantwortungsbereich liegen, nach den Regelungen der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung sowie nach einem ggf. vereinbarten SLA beseitigen. Soweit auf eine St\u00f6rung kein SLA Anwendung findet und f\u00fcr diese St\u00f6rung keine Regelungen in der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung getroffen wurden, erfolgt die Entst\u00f6rung innerhalb angemessener Frist.<br \/>\n9.2 Der Kunde ist verpflichtet, NorthC erkennbare M\u00e4ngel oder St\u00f6rungen unverz\u00fcglich anzuzeigen und NorthC in zumutbarem Umfang bei der Entst\u00f6rung zu unterst\u00fctzen.<br \/>\n9.3 Alle Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den dem Kunden im Rahmen des Vertragsverh\u00e4ltnisses \u00fcberlassenen technischen Anlagen d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich durch NorthC oder durch von NorthC beauftragte Dritte vorgenommen werden.<br \/>\n9.4 Ergibt die \u00dcberpr\u00fcfung einer St\u00f6rungsmeldung, dass keine St\u00f6rung der technischen Anlagen von NorthC vorlag, hat der Kunde NorthC den f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der St\u00f6rung entstandenen Aufwand zu ersetzen, wenn der Kunde bei Fehlersuche in zumutbarem Umfang h\u00e4tte erkennen k\u00f6nnen, dass die St\u00f6rung nicht von NorthC verursacht war.<br \/>\n9.5 Sofern durch NorthC bereitgestellte Software durch den jeweiligen Hersteller bzw. Distributor nicht mehr angeboten wird und auch der Support hierf\u00fcr endet (End of Maintenance, End of Mainstream Support), wird NorthC den Kunden hier\u00fcber informieren und ihm das Datum nennen, an dem der Support ausl\u00e4uft. Der Kunde kann NorthC in diesem Fall mit einem kostenpflichtigen Upgrade bzw. Release-Wechsel der betroffenen Software beauftragen. Nimmt der Kunde das diesbez\u00fcgliche Angebot von NorthC nicht an,<br \/>\ngelten vereinbarte Service Level (siehe hierzu die jeweilige produktspezifische Leistungsbeschreibung, oder, soweit vereinbart, das jeweils geltende Service Level Agreement) mit der Ma\u00dfgabe, dass ein Ausfall bzw. eine St\u00f6rung der betroffenen Software mit Ablauf des von NorthC mitgeteilten Datums bei der Berechnung der geschuldeten Service Level nicht in Betracht gezogen werden. NorthC schuldet die Wiederherstellung bzw. die Beseitigung von St\u00f6rungen der betroffenen Software nur im Rahmen der betrieblichen M\u00f6glichkeiten;<br \/>\nweist NorthC den Kunden darauf hin, dass keine Ma\u00dfnahmen seitens des Herstellers bzw. Distributors zur Anpassung der Software mehr erfolgen, insbesondere auch bei bestehenden Sicherheitsl\u00fccken oder neuen Angriffsverfahren. Hieraus sich ergebende Kompatibilit\u00e4ts- und Sicherheitsimplikationen sind daher durch den Kunden zu verantworten.<br \/>\n9.6 NorthC kann sich nicht dergestalt verpflichten, dass durch bereitgestellte Sicherheitsl\u00f6sungen (Virenschutz, Firewalls, Spamfilter etc.) ein vollst\u00e4ndiger Schutz der Infrastruktur des Kunden erreicht wird. NorthC verwendet bekannte bzw. bew\u00e4hrte Tools, die regelm\u00e4\u00dfig aktualisiert werden. Dennoch kann NorthC nicht ausschlie\u00dfen, dass z.B. ein neues Angriffsverfahren die Netze und die daran angeschlossenen Komponenten des Kunden erreicht, bevor die Hersteller dieser Tools eine Aktualisierung herausgegeben haben, die dieses Angriffsverfahren erkennt. Dies liegt daran, dass zwischen dem Auftreten eines neuen Angriffsverfahrens und der Reaktion der Security-Software-Hersteller naturgem\u00e4\u00df immer eine gewisse Zeitspanne liegt. Daher kann sich NorthC nicht im Hinblick auf die absolute Sicherheit der zu sch\u00fctzenden Infrastruktur verpflichten.<br \/>\n9.7 NorthC kann die Dienstleistungen jederzeit aussetzen und\/oder die \u00dcbermittlung der vom Kunden bzw. Nutzer bereitgestellten Inhalte einstellen, wenn<br \/>\n\u2022 dies erforderlich ist, um Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Qualit\u00e4t der Dienstleistungen durchzuf\u00fchren (vgl. die produktspezifische Leistungsbeschreibung bzw., soweit vereinbart, das produktspezifische SLA);<br \/>\n\u2022 dies erforderlich ist, um einer beh\u00f6rdlichen und\/oder gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten;<br \/>\n\u2022 der Kunde NorthC bei der Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag behindert oder<br \/>\n\u2022 die Nutzung offensichtlich rechtswidrig oder missbr\u00e4uchlich ist.<\/p>\n<h3>10. Besondere Regelungen f\u00fcr den Verkauf von Waren<\/h3>\n<p>Sofern die Parteien Leistungen vereinbaren, die dem Kaufvertragsrecht unterliegen, d.h. insbesondere bei Verkauf von Hardware bzw. Software (&#8222;Ware&#8220;) gelten die folgenden Regelungen. Im Fall des Verkaufs von Software gelten zudem Ziffern 16.1, 16.2 und 16.4, 16.1 allerdings mit der Ma\u00dfgabe, dass die Nutzungsrechte auf unbeschr\u00e4nkte Zeit einger\u00e4umt werden.<br \/>\n10.1 Bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises beh\u00e4lt sich NorthC das Eigentum an der Ware vor. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pf\u00e4ndungen, wird der Kunde gegen\u00fcber dem Dritten auf das Eigentum von NorthC hinweisen und NorthC unverz\u00fcglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, NorthC die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der Kunde. Im Fall des Verkaufs von Software beh\u00e4lt sich NorthC zudem gem\u00e4\u00df Ziffer 16.1 einger\u00e4umte Nutzungsrechte bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises vor. Bis zur Zahlung des Kaufpreises sind Nutzungsrechte nur vorl\u00e4ufig und durch NorthC frei widerruflich einger\u00e4umt.<br \/>\n10.2 War Hardware bei Gefahr\u00fcbergang mangelhaft, kann NorthC den Anspruch des Kunden auf Nacherf\u00fcllung nach eigener Wahl durch Reparatur der Hardware (&#8222;M\u00e4ngelbeseitigung&#8220;) oder durch Lieferung mangelfreier Hardware (&#8222;Nachlieferung&#8220;) erf\u00fcllen. Der Kunde r\u00e4umt NorthC die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchf\u00fchrung der Nacherf\u00fcllung ein. Im Falle der Nachlieferung hat der Kunde daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die mangelhafte Hardware bei Lieferung der mangelfreien Hardware durch den Kunden an NorthC herausgegeben wird. Soweit das Eigentum an der mangelhaften Hardware vor der Nachlieferung bereits auf den Kunden \u00fcbergegangen ist, wird dieses Eigentum durch die Herausgabe der mangelhaften Hardware an NorthC auf diesen \u00fcbertragen. Mit der \u00dcbergabe der nachgelieferten Hardware an den Kunden \u00fcbertr\u00e4gt NorthC dem Kunden das Eigentum an nachgelieferter Hardware, sofern der Kaufpreis zu diesem Zeitpunkt bereits vollst\u00e4ndig bezahlt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, \u00fcbertr\u00e4gt NorthC das Eigentum an der nachgelieferten Hardware unter Eigentumsvorbehalt. In diesem Fall gilt Ziffer 10.1 entsprechend.<br \/>\n10.3 War Software bei Gefahr\u00fcbergang mangelhaft, kann NorthC den Anspruch des Kunden auf Nacherf\u00fcllung nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder \u00dcberlassung einer neuen mangelfreien Software erf\u00fcllen. Die Mangelbeseitigung kann bei Software auch darin bestehen, dass NorthC dem Kunden zumutbare M\u00f6glichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden (Workaround). Der Kunde r\u00e4umt NorthC die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchf\u00fchrung der Nacherf\u00fcllung ein.<br \/>\n10.4 F\u00fcr unerhebliche M\u00e4ngel bestehen keine Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln.<br \/>\n10.5 M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren nach Ablauf von zw\u00f6lf (12) Monaten ab Gefahr\u00fcbergang. Anspr\u00fcche des Kunden nach Ziffer 12 sowie &#8211; im Hinblick auf Software &#8211; nach Ziffer 16 bleiben hiervon unber\u00fchrt.<br \/>\n10.6 Soweit vorstehend nicht abweichend geregelt, stehen dem Kunden M\u00e4ngelanspr\u00fcche gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Regelungen zu.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">11. Besondere Regelungen f\u00fcr die Erbringung von WerkleistungenSofern die Parteien Leistungen vereinbaren, die dem Werkvertragsrecht unterliegen, gelten die folgenden Regelungen:<\/span><\/p>\n<p>11.1 Die Verantwortung f\u00fcr die Erreichung eines bestimmten Erfolges tr\u00e4gt NorthC nur, soweit<br \/>\n\u2022 die daf\u00fcr ma\u00dfgeblichen Kriterien bei Vertragsabschluss in Bezug auf Umfang und Wirkung konkret und abschlie\u00dfend definiert und vereinbart wurden und<br \/>\n\u2022 der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt; es sei denn, diese haben keine Auswirkungen auf die Leistungserbringung.<br \/>\n11.2 NorthC ist verpflichtet, dem Kunden die Bereitschaft zur Abnahme mindestens in Textform anzuzeigen. Der Kunde wird, sofern keine andere Regelung getroffen wurde, sp\u00e4testens f\u00fcnf (5) Werktage nach Anzeige der Abnahmebereitschaft mit der Abnahme beginnen und f\u00fchrt diese zusammen mit NorthC durch. Die Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde die durch NorthC erbrachten Leistungen bestimmungsgem\u00e4\u00df nutzt oder wenn der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab dem Datum, an dem dem Kunden die Anzeige von NorthC \u00fcber seine Bereitschaft zur Abnahme zugegangen ist, schriftlich M\u00e4ngel der Fehlerklasse 1 gegen\u00fcber NorthC mitteilt.<br \/>\n\u2022 Fehlerklasse 1: die zweckm\u00e4\u00dfige Nutzung ist z.B. aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder zu langen Antwortzeiten unm\u00f6glich oder schwerwiegend eingeschr\u00e4nkt;<br \/>\n\u2022 Fehlerklasse 2: die zweckm\u00e4\u00dfige Nutzung ist z.B. aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder zu langen Antwortzeiten zwar nicht unm\u00f6glich oder schwerwiegend eingeschr\u00e4nkt, die Nutzungseinschr\u00e4nkung ist gleichwohl nicht unerheblich;<br \/>\n\u2022 Fehlerklasse 3: alle Fehler, die nicht der Fehlerklassen 1 und 2 zugeordnet werden k\u00f6nnen<br \/>\n11.3 Die endg\u00fcltige Zuordnung dieser Fehler in eine der obigen Fehlerklassen erfolgt einvernehmlich zwischen den Parteien. \u00a7 640 Absatz (1) Satz 2 BGB bleibt unber\u00fchrt.<br \/>\n11.4 Etwaige M\u00e4ngel sind NorthC durch den Kunden schriftlich anzuzeigen. Waren die Leistungen bei Gefahr\u00fcbergang mangelhaft, hat NorthC nach ihrer Wahl diese M\u00e4ngel zu beheben oder ein neues Werk herzustellen (&#8222;Nacherf\u00fcllung&#8220;); die Erm\u00f6glichung einer zumutbaren Umgehung (Workaround) des Mangels stellt eine ausreichende Nacherf\u00fcllung dar. Gelingt NorthC die Nacherf\u00fcllung zweimal innerhalb einer angemessen vom Kunden schriftlich zu setzenden Nachfrist nicht, kann der Kunde seine Anspr\u00fcche gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Regelungen geltend machen, wobei das Recht auf Selbstvornahme des Kunden aus \u00a7 637 BGB ausgeschlossen wird. Unerhebliche M\u00e4ngel berechtigen den Kunden nicht zum R\u00fccktritt vom Vertrag; ein Anspruch auf Minderung des Kunden bleibt hiervon unber\u00fchrt.<br \/>\n11.5 Abweichende Regelungen zu werkvertraglichen Leistungen bzw. zur Abnahme k\u00f6nnen sich aus den Besonderen Bedingungen ergeben; die Regelungen zur Rangfolge der Rechtsgrundlagen gem\u00e4\u00df Ziffer 1.2 gelten diesbez\u00fcglich nicht.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">12. Haftung<\/span><\/p>\n<p>Sofern und soweit NorthC keine \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Telekommunikationsdienste im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (siehe hierzu Ziffer 13) erbringt, haftet NorthC nach Ma\u00dfgabe der folgenden Bestimmungen:<br \/>\n12.1 NorthC haftet unbegrenzt in F\u00e4llen der ausdr\u00fccklichen und schriftlichen \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursachten Sach- oder Verm\u00f6genssch\u00e4den sowie wegen vors\u00e4tzlicher oder fahrl\u00e4ssiger Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<br \/>\n12.2 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt.<br \/>\n12.3 NorthC haftet im Falle einer leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung nur bei solchen vertragswesentlichen Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertraut (so genannte Kardinalpflichten, z.B. die schuldhafte Verletzung der im jeweiligen SLA angegebenen Verf\u00fcgbarkeit). NorthC haftet hierbei jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.<br \/>\n12.4 Im Falle einer Haftung nach Ziffer 12.3 haftet NorthC zudem beschr\u00e4nkt bis zu einer H\u00f6he von 15.000 Euro je Schadensfall. F\u00fcr mehrere Schadensf\u00e4lle in einem Vertragsjahr ist die Haftung in der Summe auf 30.000 Euro begrenzt.<br \/>\n12.5 Sofern die Anfertigung von Datensicherungen keine Leistung ist, die NorthC ausdr\u00fccklich \u00fcbernommen hat, haftet NorthC f\u00fcr den Verlust oder die Besch\u00e4digung von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgema\u00dfnahmen, insbesondere die t\u00e4gliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen w\u00e4re.<br \/>\n12.6 Die verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung von NorthC f\u00fcr M\u00e4ngel, die bei Vertragsschluss bereits vorliegen (\u00a7 536 a BGB) ist ausgeschlossen. Die Haftungsregelungen gem\u00e4\u00df Ziffern 12.1 bis 12.5 bleiben unber\u00fchrt.<br \/>\n12.7 Soweit die Haftung wirksam nach vorstehenden Abs\u00e4tzen ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen von NorthC.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">13. Haftung nach dem TKG<\/span><\/p>\n<p>Sofern und soweit NorthC \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Telekommunikationsdienste im Sinne des Telekommunikationsgesetzes erbringt, haftet NorthC abweichend von Ziffer 12 f\u00fcr Verm\u00f6genssch\u00e4den im Falle einer fahrl\u00e4ssigen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung bei der Erbringung solcher Telekommunikationsdienste der H\u00f6he nach begrenzt auf maximal 12.500 Euro je Kunde, wobei die Haftung unabh\u00e4ngig von der Schadensart gegen\u00fcber der Gesamtheit der Gesch\u00e4digten auf maximal 10 Millionen Euro je schadensverursachendem Ereignis begrenzt ist. \u00dcbersteigen die Betr\u00e4ge, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses und wegen einer Pflichtverletzung bei der Erbringung von \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Telekommunikationsdiensten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes zu leisten sind, die H\u00f6chstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verh\u00e4ltnis gek\u00fcrzt, in dem die Summe aller Schadensersatzanspr\u00fcche zur H\u00f6chstgrenze steht. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche auf Ersatz des Schadens, der durch Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">14. Verj\u00e4hrung<\/span><\/p>\n<p>Anspr\u00fcche des Kunden verj\u00e4hren in zw\u00f6lf Monaten ab Kenntnis, sp\u00e4testens jedoch nach 36 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem die betreffende Dienstleistung erbracht oder die betreffende Pflichtverletzung begangen wurde. Die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsregeln f\u00fcr vors\u00e4tzliche und grob fahrl\u00e4ssige Handlungen, f\u00fcr Anspr\u00fcche wegen vors\u00e4tzlicher oder fahrl\u00e4ssiger Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, aufgrund von arglistiger T\u00e4uschung und f\u00fcr Anspr\u00fcche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">15. H\u00f6here Gewalt<\/span><\/p>\n<p>15.1 Keine der Parteien hat Lieferverz\u00f6gerungen und Leistungsst\u00f6rungen aufgrund von Ereignissen h\u00f6herer Gewalt zu vertreten.<br \/>\n15.2 Als Ereignisse h\u00f6herer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtm\u00e4\u00dfige unternehmensinterne Arbeitskampfma\u00dfnahmen, Krieg, terroristische Anschl\u00e4ge, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Denial of Service Attacks) oder der unverschuldete Wegfall von Genehmigungen. Die Parteien werden sich gegenseitig \u00fcber den Eintritt von Ereignissen h\u00f6herer Gewalt informieren.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">16. Lizenzrechte<\/span><\/p>\n<p>16.1 Sofern dem Kunden unter Geltung dieser AGB Software von NorthC \u00fcberlassen wird, wird dem Kunden f\u00fcr die vereinbarte Laufzeit ein Nutzungsrecht in \u00dcbereinstimmung mit den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Distributors einger\u00e4umt.<br \/>\n16.2 Etwaige Freistellungsverpflichtungen von NorthC gegen\u00fcber dem Kunden richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers bzw. Distributors. Sofern der Kunde von Dritten wegen einer behaupteten Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit der durch NorthC \u00fcberlassenen Software in Anspruch genommen wird, bleiben die geeigneten Abwehrma\u00dfnahmen, Vergleichsverhandlungen und die F\u00fchrung eventueller Rechtsstreitigkeiten in jedem NorthC bzw. dem entsprechenden Hersteller oder Distributor vorbehalten. Der Kunde wird gegen ihn geltend gemachte Anspr\u00fcche nur mit schriftlicher Genehmigung von NorthC anerkennen. Der Kunde ist verpflichtet, NorthC bzw. den Hersteller oder Distributor bei der F\u00fchrung von Rechtsstreitigkeiten und Vergleichsverhandlungen angemessen zu unterst\u00fctzen.<br \/>\n16.3 Sofern Software durch den Kunden beigestellt wird, r\u00e4umt der Kunde NorthC s\u00e4mtliche f\u00fcr die Erreichung des Vertragszweckes erforderlichen Nutzungsrechte ein. Wird NorthC von Dritten wegen einer behaupteten Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit der durch den Kunden beigestellten Software in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, NorthC von diesen Anspr\u00fcchen freizustellen, es sei denn NorthC hat den Rechtsversto\u00df zu vertreten. NorthC ist nicht berechtigt, mit dem Dritten &#8211; ohne Zustimmung des Kunden &#8211; Vereinbarungen zur Beilegung des Rechtsstreits zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschlie\u00dfen. Letzteres gilt nicht, wenn der Kunde sich weigert, der Aufforderung von NorthC auf Freistellung von Rechten Dritter nachzukommen. Die Freistellungspflicht des Kunden bezieht sich auf alle Kosten, Aufwendungen und Sch\u00e4den, die NorthC aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsen.<br \/>\n16.4 Die Parteien werden sich gegenseitig unverz\u00fcglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegen\u00fcber Anspr\u00fcche wegen Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">17. Abwerbeverbot<\/span><\/p>\n<p>Mitarbeiter von NorthC, die im Rahmen des Vertrages f\u00fcr den Kunden t\u00e4tig waren, d\u00fcrfen bis sechs Monate nach Abschluss dieser T\u00e4tigkeit nur mit Zustimmung von NorthC vom Kunden aktiv abgeworben werden. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr den Beginn der Sechsmonatsfrist ist der tats\u00e4chliche Abschluss der T\u00e4tigkeit (also nach vollst\u00e4ndiger Abwicklung) oder die Beendigung des Vertrages, je nachdem, welcher Zeitpunkt sp\u00e4ter liegt.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">18. Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/span><\/p>\n<p>18.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Anspr\u00fcche gegen\u00fcber NorthC an Dritte abzutreten. \u00a7 354a HGB bleibt unber\u00fchrt.<br \/>\n18.2 Der Kunde kann wegen M\u00e4ngeln nur aufrechnen oder Zahlungen zur\u00fcckbehalten, soweit ihm tats\u00e4chlich Zahlungsanspr\u00fcche wegen Sach- oder Rechtsm\u00e4ngeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger M\u00e4ngelanspr\u00fcche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Ber\u00fccksichtigung des Mangels verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Teil zur\u00fcckbehalten. Ziffer 10.4 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zur\u00fcckbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verj\u00e4hrt ist. Im \u00dcbrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zur\u00fcckbehaltung aus\u00fcben.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">19. Sicherheitsleistungen<\/span><\/p>\n<p>19.1 NorthC ist berechtigt, die Annahme des Angebotes des Kunden von einer Sicherheitsleistung abh\u00e4ngig zu machen.<br \/>\n19.2 Sofern der Kunden keine Sicherheit gem\u00e4\u00df Ziffer 19.1 geleistet hat oder soweit der Kunde eine Sicherheit gem\u00e4\u00df Ziffer 19.1 geleistet hat, diese jedoch die in Ziffer 19.3 genannte H\u00f6he unterschreitet, ist NorthC berechtigt, nach Vertragsbeginn eine Sicherheitsleistung vom Kunden zu fordern, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen f\u00fcr mehr als 14 Tage in Verzug kommt. Wird die Sicherheit nicht binnen weiterer 14 Tage nach Aufforderung an NorthC geleistet, so ist NorthC berechtigt, gem\u00e4\u00df Ziffer 8.2 i.V.m. Ziffer 8.3 au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen.<br \/>\n19.3 Die Sicherheitsleistung ist auf Anforderung durch NorthC unbeschadet sonstiger gesetzlicher und vertraglicher Rechte in Geld oder durch eine selbstschuldnerische, unbefristete und unwiderrufliche Bankb\u00fcrgschaft einer deutschen Bank zugunsten von NorthC, und zwar in H\u00f6he der Summe der Rechnungsbetr\u00e4ge der letzten vier (4) Monate vor Eintritt des Verzugs zu stellen. Die Bank verzichtet auf die Einreden aus den \u00a7\u00a7 768, 770 Absatz (1), 771 BGB.<br \/>\n19.4 Bei Aufstockung des Vertragsvolumens hat NorthC das Recht, eine entsprechende Anpassung der gestellten Sicherheit zu verlangen.<br \/>\n19.5 Die Sicherheit wird nach Beendigung des Vertrages zur\u00fcckgew\u00e4hrt, wenn keine Anspr\u00fcche gegen den Kunden mehr bestehen. NorthC ist berechtigt, sich im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden aus der Sicherheit zu befriedigen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Sicherheit binnen einer Frist von zwei (2) Wochen auf den Ursprungsbetrag aufzuf\u00fcllen.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">20. Sonstiges<\/span><\/p>\n<p>20.1 F\u00fcr alle Anspr\u00fcche aus der vertraglichen Beziehung zum Kunden gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht. UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.<br \/>\n20.2 Gerichtsstand ist K\u00f6ln.<br \/>\n20.3 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieser AGB, der BGB, der Leistungsbeschreibungen, der SLA und der Preislisten bed\u00fcrfen der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr eine \u00c4nderung dieses Schriftformerfordernisses.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row full_width=&#8220;stretch_row_content_no_spaces&#8220;][vc_column][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]1. Vertragsgegenstand 1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (&#8222;AGB&#8220;) finden Anwendung auf alle IT- und Telekommunikationsleistungen, die NorthC w\u00e4hrend der jeweiligen Vertragslaufzeit f\u00fcr den Kunden erbringt. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden gelten nicht. 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