{"id":22077,"date":"2022-11-14T06:32:15","date_gmt":"2022-11-14T06:32:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.northcdatacenters.com\/de\/?page_id=22077"},"modified":"2024-11-26T15:53:19","modified_gmt":"2024-11-26T15:53:19","slug":"aeb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.northcdatacenters.com\/de\/aeb\/","title":{"rendered":"AEB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row full_width=&#8220;stretch_row_content_no_spaces&#8220;][vc_column]\n<div class=\"hero \">\n  \n    <div class=\"hero-bg dark-overlay dark-overlay-on-image\"\n      style=\"position: relative; overflow: hidden; width: 100%; min-height: 66vh; background-color: #f0f0f0;\">\n      <figure style=\"width: 100%; height: 100%;\">\n        <img\n          class=\"hero-image\"\n          src=\"https:\/\/www.northcdatacenters.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/5\/2024\/11\/shutterstock_1492615181-scaled.webp\"\n          srcset=\"https:\/\/www.northcdatacenters.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/5\/2024\/11\/shutterstock_1492615181-300x175.webp 300w, https:\/\/www.northcdatacenters.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/5\/2024\/11\/shutterstock_1492615181-510x360.webp 510w, https:\/\/www.northcdatacenters.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/5\/2024\/11\/shutterstock_1492615181-600x840.webp 600w, https:\/\/www.northcdatacenters.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/5\/2024\/11\/shutterstock_1492615181-800x500.webp 800w, https:\/\/www.northcdatacenters.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/5\/2024\/11\/shutterstock_1492615181-1024x597.webp 1024w, https:\/\/www.northcdatacenters.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/5\/2024\/11\/shutterstock_1492615181-scaled.webp 2560w, \"\n          sizes=\"(min-width: 2560px) 2560px, 100vw\"\n          type=\"image\/webp\"\n          loading=\"eager\"\n          decoding=\"async\"\n          fetchpriority=\"high\"\n          alt=\"Hero image\"\n          style=\"\n            position: absolute;\n            top: 0;\n            left: 0;\n            width: 100%;\n            height: 100%;\n            object-fit: cover;\n            object-position: 50% center;\n            opacity: 1;\n            aspect-ratio: 1.7777777777777777;\n          \"\n        >\n        <div class=\"scroll-indicator\">\n  <svg width=\"24\" height=\"24\" viewBox=\"0 0 24 24\" fill=\"none\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" aria-hidden=\"true\">\n    <rect x=\"7.25\" y=\"2.75\" width=\"9.5\" height=\"18.5\" rx=\"4.75\" stroke=\"white\" stroke-width=\"1.5\" \/>\n    <rect class=\"scroll\" x=\"10\" y=\"6\" width=\"4\" height=\"7\" rx=\"2\" fill=\"white\" \/>\n  <\/svg>\n<\/div>      <\/figure>\n    <\/div>\n  \n  <div class=\"container hero-content text-white \">\n    <div class=\"title d-flex flex-column gap-3 gap-lg-4\">\n            <h1 class=\"mb-6 lh-sm\">AEB<\/h1>\n\n      \n              <div class=\"d-flex gap-4\">\n          \n                      \n<div class=\"post-tags d-flex gap-1\">\n      <span class=\"tag text-bg-white\">\n      16 Min. Lesezeit    <\/span>\n  <\/div>                  <\/div>\n      \n          <\/div>\n  <\/div>\n\n      <div class=\"container hero-text-container-wrap\">\n      <div class=\"hero-text-container text-bg-white z-1 py-16 px-md-3 slanted slanted-xl-space-left slanted-xl-from-bottom-left\">\n        <div class=\"container\">\n          <div class=\"d-flex flex-column gap-6\">\n            \n<nav class=\"font-extrabold text-xs text-gray-500\" aria-label=\"breadcrumb\">\n  <ol class='breadcrumb'>      <li class=\"breadcrumb-item \" >\n                  <a href=\"https:\/\/www.northcdatacenters.com\/de\" class=\"text-decoration-none text-gray-500\">Home<\/a>\n              <\/li>\n      <li class=\"breadcrumb-item  active\" aria-current=\"page\">\n                  AEB              <\/li>\n<\/ol><\/nav>\n\n                          <h3 class=\"font-bold mb-0 text-4xl lh-lead\">Allgemeine Einkaufsbedingungen der NorthC Deutschland GmbH<\/h3>\n            \n            <div class=\"button-list\">\n                          <\/div>\n          <\/div>\n        <\/div>\n      <\/div>\n    <\/div>\n  <\/div>[\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<span class=\"h2 d-block\">I. Allgemeine Bedingungen<\/span><\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">1. Geltungsbereich<\/span><\/p>\n<p>1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (\u201eAEB\u201c) gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge der NorthC Deutschland GmbH (\u201eNorthC\u201c), durch die Kauf-, Werk- oder Dienstleistungen sowie sonstige Leistungen von Dritten (\u201eAuftragnehmer\u201c) bezogen werden (\u201eEinkaufsvertr\u00e4ge\u201c).<br \/>\n1.2 Diese AEB gelten ausschlie\u00dflich. Entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Bedingungen des Auftragnehmers gelten auch dann nicht, wenn NorthC die Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftragnehmers vorbehaltlos annimmt.<br \/>\n1.3 Besteht zwischen NorthC und dem Auftragnehmer ein Rahmenvertrag, der f\u00fcr den Gegenstand der jeweiligen Bestellung Regelungen trifft, so gilt der jeweilige Rahmenvertrag vorrangig gegen\u00fcber diesen AEB.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">2. Zustandekommen des Einkaufsvertrages<\/span><\/p>\n<p>2.1 Ein Einkaufsvertrag kommt zustande, wenn NorthC ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich annimmt oder wenn der Auftragnehmer eine Bestellung von NorthC schriftlich annimmt. N\u00e4heres zur Schriftform ergibt sich aus Ziffer 17.<br \/>\n2.2 Der Auftragnehmer ist f\u00fcr acht (8) Wochen an sein Angebot gebunden.<br \/>\n2.3 Zur Annahme eines Angebotes ist NorthC nicht verpflichtet.<br \/>\n2.4 Unterbreitet NorthC dem Auftragnehmer ein Angebot auf Abschluss eines Einkaufsvertrages, muss dieser, soweit im Angebot nicht anders angegeben, innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erkl\u00e4ren, ob er das Angebot annimmt. Anderenfalls ist NorthC nicht mehr an das Angebot gebunden.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">3. Leistungsumfang<\/span><\/p>\n<p>3.1 Der im Einkaufsvertrag jeweils vereinbarte Preis ist ein Festpreis und schlie\u00dft die Lieferung &#8222;frei Bestimmungsort&#8220; ein. Mit dem Preis sind s\u00e4mtliche Transport-, Versicherungs-, Verpackungs- und sonstige Nebenkosten und Entgelte bis zur Anlieferung \/ Aufstellung in betriebsf\u00e4higem Zustand am von NorthC benannten Bestimmungsort. abgegolten, soweit nichts anderes vereinbart ist.<br \/>\n3.2 Der von NorthC benannte Bestimmungsort ist der rechtliche Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Leistung.<br \/>\n3.3 Im Preis sind die Kosten f\u00fcr eventuell anfallende Installations-, Integrations- und Transferierungsarbeiten, die vom Auftragnehmer ohne St\u00f6rung des laufenden Betriebs bei NorthC, erforderlichenfalls auch au\u00dferhalb der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten, zu erbringen sind, enthalten.<br \/>\n3.4 F\u00fcr die Nutzung relevante Anleitungen f\u00fcr Betrieb, Bedienung, Gebrauch und Service oder sonstige Dokumente sind in deutscher Sprache mitzuliefern und mit dem Preis abgegolten.<br \/>\n3.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Gesetzes \u00fcber das Inverkehrbringen, die R\u00fccknahme und die umweltvertr\u00e4gliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikger\u00e4ten (ElektroG) einzuhalten und die sich daraus f\u00fcr NorthC ergebenden Verpflichtungen wahrzunehmen und \u2013 soweit diese nicht \u00fcbertragbar sind \u2013 NorthC bei deren Erf\u00fcllung zu unterst\u00fctzen. Er verpflichtet sich diesbez\u00fcglich insbesondere, f\u00fcr NorthC kostenfrei die Herstellerkennzeichnung gem\u00e4\u00df \u00a7 7 Satz 1 ElektroG nach der Vorgabe von NorthC auf den Vertragsgegenstand aufzubringen sowie den jeweiligen Vertragsgegenstand mit dem Symbol gem\u00e4\u00df \u00a7 7 Satz 2 ElektroG in Verbindung mit Anlage 2 des ElektroG nach der Vorgabe von NorthC zu kennzeichnen.<br \/>\n3.6 Der Auftragnehmer ist zur unentgeltlichen R\u00fccknahme und zum fachgerechten Abholen und Entsorgen von Verpackungsmaterial verpflichtet. Auf Verlangen ist ein Nachweis \u00fcber die gesetzeskonforme Entsorgung zu f\u00fchren. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist NorthC berechtigt, das Abholen und Entsorgen auf Kosten des Auftragnehmers vornehmen zu lassen.<br \/>\n3.7 Der Auftragnehmer versichert, s\u00e4mtliche Pflichten, die die Verordnung (EG) Nr. 1907\/2006 vom 18.12.2006 (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschr\u00e4nkung chemischer Stoffe, \u201eREACH-VO\u201c) ihm und NorthC innerhalb ihres Geltungsbereichs auferlegt, nach den Vorgaben der REACH-VO auf eigene Kosten zu erf\u00fcllen. Soweit die REACH-VO einer \u00dcbertragung von Pflichten entgegensteht, wird der Auftragnehmer NorthC hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren und NorthC bei der Erf\u00fcllung der ihr obliegenden Pflichten vollumf\u00e4nglich unterst\u00fctzen. Hat der Auftragnehmer seinen Sitz au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft, so hat er auf seine Kosten einen Vertreter mit Sitz innerhalb der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft zu bestellen, der die Verpflichtungen nach Artikel 8 der REACH-VO erf\u00fcllt, und NorthC entsprechend zu informieren.<br \/>\n3.8 Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizuf\u00fcgen. Lieferscheine und, soweit vereinbart, Versandanzeigen m\u00fcssen enthalten:<br \/>\n\u2022 Nummer, Gesch\u00e4ftszeichen und Datum der Bestellung,<br \/>\n\u2022 Nummer einer etwaigen Teillieferung,<br \/>\n\u2022 Nummer und Datum des Lieferscheins,<br \/>\n\u2022 Datum der Absendung,<br \/>\n\u2022 Angaben \u00fcber Art und Umfang der Lieferung sowie im Auftrag vermerkte Materialnummern und Positionsnummern,<br \/>\n\u2022 Versandart und<br \/>\n\u2022 Hersteller-Seriennummer.<br \/>\n3.9 Ist die Abrechnung von Leistungen nach Stundens\u00e4tzen vereinbart, werden Reise- und Wartezeiten sowie Reisekosten nicht gesondert verg\u00fctet.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">4. Selbstst\u00e4ndige Leistungserbringung<\/span><\/p>\n<p>4.1 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen selbst\u00e4ndig sowie eigenverantwortlich.<br \/>\n4.2 Der Einsatz von Dritten als Subunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von NorthC. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.<br \/>\n4.3 Der Auftragnehmer hat die alleinige Weisungsbefugnis f\u00fcr die von ihm eingesetzten eigenen Angestellten. Er ist in der Organisation der Leistungserbringung und in der Einteilung der Zeit seiner T\u00e4tigkeit frei. Soweit erforderlich, wird er sich jedoch bei einer etwaigen Zusammenarbeit mit anderen Auftragnehmern oder am Projekt beteiligten Dritten \u00fcber die T\u00e4tigkeitszeit abstimmen und die vereinbarten Termine einhalten.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">5. Zahlungsbedingungen \/ Rechnung \/ Steuern<\/span><\/p>\n<p>5.1 Die Begleichung der Rechnung erfolgt nach Erf\u00fcllung der Leistung. Die Zahlungsfrist betr\u00e4gt 14 Tage bei 3% Skonto, 30 Tage bei 2% Skonto oder 60 Tage netto. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem ersten Tag nach Eingang der pr\u00fcfbaren Rechnung, jedoch nicht vor Erf\u00fcllung\/Abnahme der Leistung. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Wahrung der Zahlungsfrist ist das Datum, an dem I NorthC PX den \u00dcberweisungsauftrag erteilt.<br \/>\n5.2 Die vorbehaltlose Zahlung des Rechnungsbetrages durch NorthC beinhaltet keine Anerkennung der Leistung als vertragsgem\u00e4\u00df.<br \/>\n5.3 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen nachpr\u00fcfbar abzurechnen. Abschlags-, Teil-, Teilschluss- und Schlussrechnungen sind als solche zu bezeichnen, einzeln aufzuf\u00fchren und fortlaufend zu nummerieren.<br \/>\n5.4 Die Rechnung muss den Anforderungen von \u00a7 14 UStG entsprechen. Anderenfalls hat NorthC eine Zahlungsverz\u00f6gerung nicht zu vertreten. Die Rechnung ist fr\u00fchestens auf den Tag auszustellen, an dem die Leistung vertragsgem\u00e4\u00df erbracht ist und an die im Auftrag genannte Rechnungsanschrift zu senden.<br \/>\n5.5 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Hinzu kommen gegebenenfalls Umsatzsteuern in der gesetzlich vorgeschriebenen H\u00f6he.<br \/>\n5.6 Hat der Auftragnehmer seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland geht die Steuerschuld im Falle von sonstigen Leistungen und von Werklieferungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, die in Deutschland der Umsatzsteuer unterliegen, auf NorthC \u00fcber (\u00a7 13a, b Umsatzsteuergesetz). Der Auftragnehmer darf in den Rechnungen \u00fcber diese Leistungen keine Umsatzsteuer ausweisen und muss in der Rechnung ausdr\u00fccklich auf den \u00dcbergang der Steuerschuldnerschaft hinweisen. Verbringt der Auftragnehmer beim Erbringen der vorgenannten Leistungen Gegenst\u00e4nde aus einem Drittland nach Deutschland und entstehen in diesem Zusammenhang Einfuhrumsatzsteuern, gehen diese zu Lasten des Auftragnehmers.<br \/>\n5.7 NorthC ist berechtigt, gegebenenfalls anfallende Quellensteuern \/ Abzugssteuern vom Bruttopreis einzubehalten und f\u00fcr Rechnung des Auftragnehmers an den Fiskus abzuf\u00fchren, sofern keine g\u00fcltige Freistellungsbescheinigung des Auftragnehmers vorliegt.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">6. Verzug<\/span><\/p>\n<p>6.1 NorthC kommt fr\u00fchestens auf eine Mahnung hin in Verzug. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">7. Leistungszeit<\/span><\/p>\n<p>7.1 Vereinbarte Leistungstermine sind verbindlich.<br \/>\n7.2 Vorzeitige Leistungen und\/oder nicht vertraglich vereinbarte Teilleistungen bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung von NorthC. Eine vor dem vereinbarten Termin vorgenommene Leistung ber\u00fchrt nicht einen an diesen Termin gebundenen Beginn des Laufs einer Zahlungsfrist.<br \/>\n7.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, NorthC unverz\u00fcglich schriftlich zu informieren, falls Umst\u00e4nde eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarten Termine unter Umst\u00e4nden nicht eingehalten werden k\u00f6nnen.<br \/>\n7.4 F\u00fcr die Rechtzeitigkeit von Leistungen ist deren Bereitstellung in abnahmef\u00e4higem Zustand ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">8. R\u00fccktritt \/ K\u00fcndigung aus wichtigem Grund<\/span><\/p>\n<p>Ein Recht zum R\u00fccktritt vom Einkaufsvertrag bzw. zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung besteht insbesondere dann, wenn ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Auftragnehmers bei Gericht eingeht, die Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Insolvenzmasse abgelehnt wird oder der Auftragnehmer seinen Gesch\u00e4ftsbetrieb oder den Teil seines Gesch\u00e4ftsbetriebs einstellt, der sich auf die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen bezieht.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">9. Gefahr\u00fcbergang \/ Abnahme \/ M\u00e4ngeluntersuchung<\/span><\/p>\n<p>9.1 F\u00fcr den \u00dcbergang der Gefahr und des Eigentums gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts anderes vereinbart ist.<br \/>\n9.2 Die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen bedarf \u2013 ebenso wie Montageleistungen \u2013 der schriftlichen Abnahme durch NorthC. Mit der Abnahme erfolgt der Gefahr\u00fcbergang. Eine konkludente Abnahme durch NorthC, insbesondere durch Ingebrauchnahme der Leistungsgegenst\u00e4nde ist ausgeschlossen.<br \/>\n9.3 Im \u00dcbrigen geht bei Lieferungen die Gefahr mit dem Eintreffen der Lieferung bei NorthC und Gegenzeichnung des Lieferscheins auf NorthC \u00fcber.<br \/>\n9.4 Bei M\u00e4ngeln an gelieferter Hard- oder Software, die bei oberfl\u00e4chlicher Untersuchung in der Regel nicht entdeckt werden, betr\u00e4gt die Untersuchungsfrist f\u00fcr NorthC sechs (6) Wochen.<br \/>\n9.5 Entdeckte M\u00e4ngel gelten erst dann als genehmigt, wenn sie durch NorthC nicht sp\u00e4testens innerhalb von f\u00fcnf Werktagen nach Entdeckung ger\u00fcgt werden.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">10. M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/span><\/p>\n<p>10.1 NorthC stehen, beginnend mit dem Gefahr\u00fcbergang oder, soweit eine Abnahme bestimmt ist, mit der Abnahme der Leistung, die gesetzlichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche f\u00fcr den vertragsgem\u00e4\u00dfen und fehlerfreien Zustand sowie die fehlerfreie Funktion der Leistung zu.<br \/>\n10.2 M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren innerhalb von drei Jahren ab Ablieferung bzw. Abnahme.<br \/>\n10.3 Die Verj\u00e4hrungsfristen f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche verl\u00e4ngern sich um den Zeitraum, w\u00e4hrend dem die mangelbehaftete Leistung nicht bestimmungsgem\u00e4\u00df genutzt werden kann.<br \/>\n10.4 F\u00fcr w\u00e4hrend der Verj\u00e4hrungsfrist auftretende M\u00e4ngel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen der M\u00e4ngelhaftung entstehenden Aufwendungen zu tragen. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben hiervon unber\u00fchrt.<br \/>\n10.5 Abweichend von Ziffer 10.2 verj\u00e4hren Anspr\u00fcche von NorthC wegen Rechtsm\u00e4ngeln in zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem ein Dritter Anspr\u00fcche aus der Verletzung von Schutzrechten oder sonstigen Rechten gegen\u00fcber NorthC geltend macht oder NorthC in sonstiger Weise Kenntnis vom Bestehen des Rechtsmangels erh\u00e4lt.<br \/>\n10.6 Handelt der Auftragnehmer arglistig, gelten die gesetzlichen Regelungen.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">11. Rechte Dritter<\/span><\/p>\n<p>11.1 Der Auftragnehmer haftet daf\u00fcr, dass die von ihm zu erbringenden Leistungen frei von Rechten Dritter, insbesondere frei von Schutzrechten Dritter sind, die die vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung einschr\u00e4nken bzw. ausschlie\u00dfen k\u00f6nnten.<br \/>\n11.2 Wird NorthC von Dritten wegen Verletzung oder angeblicher Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, NorthC uneingeschr\u00e4nkt von diesen Anspr\u00fcchen freizustellen. Diese Freistellungspflicht umfasst auch die \u00dcbernahme s\u00e4mtlicher Kosten und Aufwendungen, die NorthC im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.<br \/>\n11.3 NorthC ist nicht berechtigt, mit dem Dritten \u2013 ohne Zustimmung des Auftragnehmers \u2013 Vereinbarungen zur Beilegung des Rechtsstreits zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschlie\u00dfen. Letzteres gilt nicht, wenn der Auftragnehmer der Aufforderung der NorthC auf Freistellung von Anspr\u00fcchen Dritter binnen einer von NorthC zu setzenden angemessenen Frist nicht nachkommt.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">12. Produkthaftung<\/span><\/p>\n<p>12.1 Soweit der Auftragnehmer f\u00fcr einen Schaden aufgrund von Produkthaftung verantwortlich ist, ist er verpflichtet, NorthC von etwaigen Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter auf freizustellen.<br \/>\n12.2 Dar\u00fcber hinaus hat NorthC Anspruch auf Erstattung s\u00e4mtlicher Kosten und Aufwendungen, die ihr in diesem Zusammenhang, insbesondere wegen von ihr veranlassten R\u00fcckrufaktionen, entstehen. NorthC wird den Auftragnehmer, soweit m\u00f6glich und zumutbar, \u00fcber Art und Umfang von R\u00fcckrufaktionen informieren.<br \/>\n12.3 NorthC wird den Auftragnehmer unverz\u00fcglich \u00fcber die Geltendmachung von Anspr\u00fcchen aus Produkthaftung informieren und ohne R\u00fccksprache mit dem Auftragnehmer weder Zahlungen leisten noch Forderungen anerkennen.<br \/>\n12.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine ausreichende Produkthaftpflichtversicherung zu unterhalten.<br \/>\n12.5 Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">13. Mindestlohn<\/span><\/p>\n<p>Der Auftragnehmer steht daf\u00fcr ein, dass er und seine Unterauftragnehmer die Vorgaben des Mindestlohngesetzes einhalten. Der Auftragnehmer legt auf schriftliche Nachfrage der NorthC Nachweise \u00fcber die Zahlung des Mindestlohns durch ihn bzw. durch seine Unterauftragnehmer vor. Er stellt den Auftraggeber von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen im Zusammenhang mit Mindestlohnforderungen frei; dies gilt auch f\u00fcr anfallende Bu\u00dfgeldzahlungen.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">14. Geheimhaltung \/ Datenschutz<\/span><\/p>\n<p>14.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht allgemein offenkundigen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei, die ihnen durch die Gesch\u00e4ftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten, sie Dritten nicht offen zu legen und nicht f\u00fcr eigene Zwecke oder f\u00fcr die Zwecke Dritter zu verwenden. Dritte im Sinne dieser Vorschrift sind nicht die mit NorthC gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen.<br \/>\n14.2 Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten nicht unbefugt erheben, verarbeiten und nutzen (\u201eDatengeheimnis\u201c). Er verpflichtet die von ihm eingesetzten Personen entsprechend.<br \/>\n14.3 S\u00e4mtliche dem Auftragnehmer durch NorthC zur Leistungserbringung zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen verbleiben im Eigentum von NorthC und sind zusammen mit s\u00e4mtlichen gefertigten Abschriften, Kopien etc. auf Aufforderung an NorthC herauszugeben oder zu vernichten.<br \/>\n14.4 Diese Verpflichtungen gelten auch \u00fcber die Laufzeit des Einkaufsvertrages hinaus.<br \/>\n14.5 Die Nennung von NorthC als Referenz bedarf der vorherigen ausdr\u00fccklichen und schriftlichen Genehmigung. Eine erteilte Genehmigung gilt bis auf Widerruf. Der Widerruf durch NorthC ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gr\u00fcnden m\u00f6glich.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">15. Au\u00dfenhandel<\/span><\/p>\n<p>15.1 Der Auftragnehmer stellt eigenverantwortlich sicher, dass er die zoll- und exportrechtlichen Bestimmungen und die gesetzlichen Anforderungen diesbez\u00fcglich beachtet und einh\u00e4lt. F\u00fcr NorthC bestehen im Zusammenhang mit der Lieferung von zoll- und exportrechtlich relevanten Leistungen keine Verpflichtungen.<br \/>\n15.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere, bei einer grenz\u00fcberschreitenden Lieferung von Waren alle exportrechtlich notwendigen Genehmigungen auf seine Kosten einzuholen. Soweit der Auftragnehmer die Produkte ganz oder teilweise von Dritten bezogen hat, versichert er, dass sie unter Beachtung und Einhaltung exportrechtlicher Vorschriften des Herstellungslandes\/ Versendungslandes exportiert bzw. importiert worden sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Vertragsabwicklung insbesondere, die europ\u00e4ische Gesetzgebung, das deutsche Au\u00dfenwirtschaftsrecht und das amerikanische Reexportrecht einzuhalten.<br \/>\n15.3 Alle Steuern, Z\u00f6lle, Abgaben und steuerlichen Belastungen, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Umsetzung des Einkaufsvertrages \u2013 insbesondere bei der Einfuhr von G\u00fctern \u2013 f\u00e4llig werden, sind vom Auftragnehmer zu tragen. Dazu geh\u00f6ren insbesondere Einfuhrumsatz-, Mehrwert- und unmittelbar vergleichbare Verbrauchssteuern wie &#8222;Goods and Sales&#8220;- oder &#8222;Use and Sales&#8220;-Steuern.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">16. Abtretung \/ Aufrechnung \/ Zur\u00fcckbehaltung<\/span><\/p>\n<p>16.1 Der Auftragnehmer ist zur Abtretung von Forderungen gegen NorthC nicht berechtigt. \u00a7 354a HGB bleibt unber\u00fchrt.<br \/>\n16.2 Eine Aufrechnung oder die Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen zul\u00e4ssig.<br \/>\n16.3 Die Aus\u00fcbung des Zur\u00fcckbehaltungsrechtes ist nur zul\u00e4ssig, wenn der Gegenanspruch des Auftragnehmers auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">17. Schriftformklausel<\/span><\/p>\n<p>17.1 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieser AEB sowie sonstiger Bestandteile des Einkaufsvertrages bed\u00fcrfen der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Die Schriftform im Sinne dieser AEB erfordert &#8211; auch soweit sie an anderer Stelle verlangt wird &#8211; die eigenh\u00e4ndige Unterschrift und die \u00dcbermittlung des unterschriebenen Dokuments im Original oder per Telefax.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">18. Sonstiges<\/span><\/p>\n<p>18.1 F\u00fcr alle Anspr\u00fcche aus dem Einkaufsvertrag gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.<br \/>\n18.2 Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus in Zusammenhang mit dem Einkaufsvertrag stehenden Anspr\u00fcchen beider Parteien ist ausschlie\u00dflich N\u00fcrnberg.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span class=\"h2 d-block\">II. Besondere Bedingungen f\u00fcr die \u00dcberlassung von Software<\/span><\/p>\n<p><span class=\"h2 d-block h3\">1. Sachlicher Geltungsbereich<\/span><\/p>\n<p>1.1 Die Regelungen in diesem Abschnitt II gelten (zus\u00e4tzlich zu denen in Abschnitt I) f\u00fcr die \u00dcberlassung von Standardsoftware (\u201eProgramme\u201c) einschlie\u00dflich f\u00fcr auf Anlagen oder Ger\u00e4ten vorhandener Grundsoftware. Sie gelten nicht f\u00fcr die Erstellung von Individualsoftware.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">2. Nutzungsrechte<\/span><\/p>\n<p>2.1 Die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Programme werden NorthC zur bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Nutzung \u00fcberlassen. Art und Umfang der bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Nutzung ergeben sich aus dem Einkaufsvertrag.<br \/>\n2.2 Bei einer \u00dcberlassung von Programmen gegen Einmalzahlung r\u00e4umt der Auftragnehmer NorthC ein nicht ausschlie\u00dfliches, r\u00e4umlich, inhaltlich und zeitlich unbeschr\u00e4nktes Recht zur Nutzung der zu \u00fcberlassenden Programme ein.<br \/>\n2.3 Bei einer \u00dcberlassung von Programmen gegen wiederkehrende Entgelte r\u00e4umt der Auftragnehmer NorthC ein nicht ausschlie\u00dfliches, r\u00e4umlich und inhaltlich unbeschr\u00e4nktes und zeitlich auf die Dauer des entsprechenden Einkaufsvertrages begrenztes Recht zur Nutzung der zu \u00fcberlassenden Programme \u00fcber die Laufzeit des Einkaufsvertrages ein.<br \/>\n2.4 Das Nutzungsrecht ist unwiderruflich.<br \/>\n2.5 Soweit nicht abweichend geregelt, darf NorthC die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Programme weitervermarkten und die Nutzungsrechte zu diesem Zweck ganz oder teilweise an Dritte weitergeben.<br \/>\n2.6 Zur Vervielf\u00e4ltigung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Programme ist NorthC insoweit berechtigt, als dies f\u00fcr den bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch notwendig ist. NorthC ist berechtigt, von den vertragsgegenst\u00e4ndlichen Programmen zu Sicherungszwecken Kopien herzustellen.<br \/>\n2.7 Auf Anforderung von NorthC wird der Auftragnehmer eine Hinterlegung der Quellprogramme bei einem unabh\u00e4ngigen Dritten vornehmen. Die diesbez\u00fcglichen Interessen der Parteien werden im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung (Escrow Agreement) in angemessener Weise ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">3. Programm\u00e4nderungen<\/span><\/p>\n<p>3.1 \u00c4ndert der Auftragnehmer Programme, die NorthC benutzt, so hat der Auftragnehmer diese \u00c4nderungen NorthC unverz\u00fcglich mitzuteilen.<br \/>\n3.2 NorthC kann verlangen, dass der Auftragnehmer ihr neue Programmversionen zu im Einzelfall zu vereinbarenden Verg\u00fctungss\u00e4tzen \u00fcberl\u00e4sst.<br \/>\n3.3 NorthC ist berechtigt, an den Programmen \u00c4nderungen vorzunehmen. \u00c4nderungen durch Dritte bed\u00fcrfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Er wird die Zustimmung zu Anpassungen erteilen, wenn er sie nicht selbst gegen Verg\u00fctung durchf\u00fchrt. Die Nutzungsrechte an diesen \u00c4nderungen stehen NorthC zu. Dem Auftragnehmer k\u00f6nnen auf Verlangen und nach gesonderter Vereinbarung Nutzungsrechte an den \u00c4nderungen einger\u00e4umt werden. Weitergehende Rechte von NorthC aus \u00a7 69e UrhG bleiben unber\u00fchrt.<br \/>\n3.4 Soweit nicht gem\u00e4\u00df Ziffer II 2.7 Vereinbarungen \u00fcber die \u00dcberlassung der Quellprogramme getroffen wurden, stellt der Auftragnehmer NorthC f\u00fcr die \u00c4nderungen die Quellprogramme einschlie\u00dflich vorhandener Erl\u00e4uterungen auf Anfrage zur Verf\u00fcgung. Ist dies in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen nicht m\u00f6glich, ist der Auftragnehmer im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, auf Verlangen von NorthC die \u00c4nderung gegen Verg\u00fctung durchzuf\u00fchren. Einzelheiten werden gesondert vereinbart.<br \/>\n3.5 Die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dieser Ziffer 3 enden f\u00fcr jede Programmversion f\u00fcnf Jahre nach deren \u00dcbergabe, fr\u00fchestens aber mit Verj\u00e4hrung der M\u00e4ngelanspr\u00fcche. NorthC kann bis zum Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist verlangen, dass der Auftragnehmer nach seiner Wahl entweder das Quellprogramm weiter verwahrt oder NorthC \u00fcbergibt. F\u00fcr die \u00dcbergabe der Quellprogramme k\u00f6nnen Regelungen getroffen werden, die eine nicht vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung ausschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">4. Behandlung der Programme nach Wegfall der Nutzungsrechte<\/span><\/p>\n<p>4.1 NorthC ist nach einem etwaigen Wegfall der Nutzungsrechte berechtigt, eine Programmausfertigung sowie eine vollst\u00e4ndige Programmdokumentation f\u00fcr Pr\u00fcf- und Archivzwecke zu behalten. Der Auftragnehmer ist hier\u00fcber zu unterrichten.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">5. Programmpflege nach der Verj\u00e4hrung von M\u00e4ngelanspr\u00fcchen<\/span><\/p>\n<p>Auf Verlangen von NorthC \u00fcbernimmt der Auftragnehmer bei Programmen, f\u00fcr die eine unbefristete Nutzung gegen Zahlung einer einmaligen \u00dcberlassungsverg\u00fctung vereinbart ist, nach Verj\u00e4hrung der M\u00e4ngelanspr\u00fcche die Programmpflege. Die Einzelheiten werden gesondert vereinbart.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">6. Nutzungssperren \/ Virenfreiheit<\/span><\/p>\n<p>6.1 Die Programme enthalten keine Kopier- oder Nutzungssperren.<br \/>\n6.2 Die Programme werden vom Auftragnehmer vor der Auslieferung an NorthC mit einem aktuellen Virensuchprogramm \u00fcberpr\u00fcft. Der Auftragnehmer versichert, dass die \u00dcberpr\u00fcfung keinen Hinweis auf Schadensfunktionen in den Programmen ergeben hat.<\/p>\n<p><span class=\"h3 d-block\">7. Rechte Dritter<\/span><\/p>\n<p>7.1 Abweichend von Ziffer I.11 gelten die folgenden Regelungen:<br \/>\n7.2 Der Auftragnehmer stellt NorthC bei der Verletzung von Schutzrechten durch den vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Programme von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen Dritter in unbeschr\u00e4nkter H\u00f6he frei. Diese Freistellungspflicht umfasst auch die \u00dcbernahme s\u00e4mtlicher Kosten und Aufwendungen, die NorthC im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.<br \/>\n7.3 Der Auftragnehmer wird, um eine weitere Nutzung zu erm\u00f6glichen, die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Programme unverz\u00fcglich entweder derart ab\u00e4ndern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht mehr verletzt wird und dennoch die vertraglich vereinbarten Eigenschaften enthalten sind oder die erforderlichen Lizenzen auf seine Kosten beschaffen. Gelingt dies dem Auftragnehmer nicht, wird der Auftragnehmer nach Wahl von NorthC die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen zur\u00fccknehmen und das an ihn entrichtete Entgelt erstatten oder das Entgelt um den Teil herabsetzen, welcher der sich f\u00fcr NorthC ergebenden Gebrauchsminderung entspricht.<br \/>\n7.4 Dem Auftragnehmer bleiben alle Abwehrma\u00dfnahmen einschlie\u00dflich au\u00dfergerichtlicher Regelungen vorbehalten. Das gilt nicht, wenn (i) der Auftragnehmer es unterl\u00e4sst, angemessene Abwehrma\u00dfnahmen zu ergreifen und \/ oder der Auftragnehmer NorthC \u00fcber solche Ma\u00dfnahmen nicht informiert und \/ oder (ii) es unterl\u00e4sst, NorthC freizustellen.<br \/>\n7.5 Bei einer \u00dcberlassung von Programmen gegen Einmalzahlung verj\u00e4hren M\u00e4ngelanspr\u00fcche in 36 Monaten ab Entgegennahme der Leistung durch NorthC bzw. ab Abnahme, falls eine solche zu erfolgen hat.<br \/>\n7.6 Bei der \u00dcberlassung von Programmen gegen wiederkehrende Entgelte endet die Verj\u00e4hrungsfrist zwei Jahre nach Beendigung des Einkaufsvertrages.<br \/>\n7.7 Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche ist um die Anzahl von Tagen gehemmt, an denen NorthC die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen aufgrund eines Mangels nicht nutzen konnte.<br \/>\n7.8 Der Auftragnehmer hat den Mangel durch Nacherf\u00fcllung (Nachlieferung, Nachbesserung oder Neuherstellung) unverz\u00fcglich zu beseitigen. Kann ein Mangel nicht kurzfristig beseitigt werden, hat der Auftragnehmer &#8211; soweit m\u00f6glich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels angemessen \u2013 eine behelfsm\u00e4\u00dfige L\u00f6sung zur Verf\u00fcgung zu stellen. Wird der Mangel auch innerhalb einer dem Auftragnehmer zur Nacherf\u00fcllung gesetzten angemessenen Frist nicht beseitigt, hat NorthC das Recht, zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz zu verlangen.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row full_width=&#8220;stretch_row_content_no_spaces&#8220;][vc_column][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]I. Allgemeine Bedingungen 1. 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