Die regulatorische Landschaft Europas befindet sich in einem grundlegenden Wandel. Angesichts der Einführung von Rechtsvorschriften wie NIS2 und EU Data Act sowie der weiterhin ungeklärten rechtlichen Situation hinsichtlich EU-DSGVO und US-amerikanischem CLOUD Act ist Datenhoheit nicht mehr nur ein „Nice-to-have“, sondern eine strategische Notwendigkeit. Für Unternehmen in Deutschland bedeutet dies, dass sie (neu) überlegen müssen, wo und wie sie ihre Infrastruktur gestalten.
NIS2: Cybersicherheit wird zur gesetzlichen Verpflichtung
Das „Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 5. Dezember 2025 in Kraft getreten. Im Vergleich zur ersten NIS-Richtlinie betrifft es deutlich mehr Unternehmen in kritischen Sektoren, die den neuen Anforderungen ab bestimmten Schwellenwerten unterliegen. Dazu zählen unter anderem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Millionen Euro aufweisen.
Das Gesetz hat erhebliche Auswirkungen: Das Management wird direkt für die Identifizierung und Bekämpfung von Cyberrisiken verantwortlich. Dadurch steigt der Druck, auf eine Infrastruktur mit nachweislicher Compliance und transparenten Sicherheitsprozessen zu setzen. Organisationen sind verpflichtet, Risikobewertungen vorzunehmen und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines kontinuierlichen Geschäftsbetriebs zu ergreifen. Besonders wichtige Einrichtungen im Sinne des Gesetzes müssen zu Vorfällen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden der Aufsichtsbehörde eine Erstmeldung übermitteln. Kunden, die geschäftskritische Umgebungen in einem externen Rechenzentrum betreiben, werden die Cyber-Resilienz ihres Hosting-Partners genauer unter die Lupe nehmen.



