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Datensouveränität: Warum ein regionales Rechenzentrum strategisch wichtiger denn je ist

Die regulatorische Landschaft Europas befindet sich in einem grundlegenden Wandel. Angesichts der Einführung von Rechtsvorschriften wie NIS2 und EU Data Act sowie der weiterhin ungeklärten rechtlichen Situation hinsichtlich EU-DSGVO und US-amerikanischem CLOUD Act ist Datenhoheit nicht mehr nur ein „Nice-to-have“, sondern eine strategische Notwendigkeit. Für Unternehmen in Deutschland bedeutet dies, dass sie (neu) überlegen müssen, wo und wie sie ihre Infrastruktur gestalten.

NIS2: Cybersicherheit wird zur gesetzlichen Verpflichtung

Das „Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 5. Dezember 2025 in Kraft getreten. Im Vergleich zur ersten NIS-Richtlinie betrifft es deutlich mehr Unternehmen in kritischen Sektoren, die den neuen Anforderungen ab bestimmten Schwellenwerten unterliegen. Dazu zählen unter anderem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Millionen Euro aufweisen.

Das Gesetz hat erhebliche Auswirkungen: Das Management wird direkt für die Identifizierung und Bekämpfung von Cyberrisiken verantwortlich. Dadurch steigt der Druck, auf eine Infrastruktur mit nachweislicher Compliance und transparenten Sicherheitsprozessen zu setzen. Organisationen sind verpflichtet, Risikobewertungen vorzunehmen und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines kontinuierlichen Geschäftsbetriebs zu ergreifen. Besonders wichtige Einrichtungen im Sinne des Gesetzes müssen zu Vorfällen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden der Aufsichtsbehörde eine Erstmeldung übermitteln. Kunden, die geschäftskritische Umgebungen in einem externen Rechenzentrum betreiben, werden die Cyber-Resilienz ihres Hosting-Partners genauer unter die Lupe nehmen.

EU Data Act: das Ende der Anbieterabhängigkeit

Seit dem 12. September 2025 ist die EU-Datenverordnung (EU Data Act) in Kraft – mit großen Auswirkungen auf Cloud- und Rechenzentrumsdienste. Die Verordnung gibt Kunden das Recht, leichter zwischen Cloud-Anbietern zu wechseln, und ab dem 12. Januar 2027 werden die Kosten für einen solchen Wechsel vollständig abgeschafft. Aus Sicht der Datenhoheit ist die Verordnung besonders relevant, da es Schutzmaßnahmen einführt, die verhindern, dass Behörden anderer Länder auf nicht personenbezogene Daten zugreifen können, wenn dies im Widerspruch zum EU- oder nationalen Recht steht. Dies ist eine direkte Reaktion auf grenzüberschreitende Überwachungsgesetze wie den US-amerikanischen CLOUD Act und bedeutet, dass europäische Rechenzentrumsstandorte strategische Vorteile für die Datenhoheit bieten.

CLOUD Act: die anhaltende Bedrohung für die Datenhoheit

Der US-amerikanische CLOUD Act von 2018 bleibt ein wichtiger Diskussionspunkt und eine Risikoquelle. Er gibt US-Behörden das Recht, US-Unternehmen zur Herausgabe von im Ausland gespeicherten Daten zu zwingen, selbst wenn diese Daten europäischen Bürgern gehören und sich in EU-Rechenzentren befinden. Dies ist nicht nur Theorie. Selbst wenn die Daten europäischer Bürger in EU-Rechenzentren gespeichert sind, kann der CLOUD Act US-Unternehmen dennoch dazu verpflichten, diese Daten an US-Behörden zu übergeben. Dies untergräbt den Datenschutz der DSGVO und die europäische Datenhoheit. Für Organisationen, die mit sensiblen Informationen umgehen, von geistigem Eigentum bis hin zu Kundendaten, entsteht dadurch eine komplexe rechtliche Spannung.

Die Rolle regionaler Rechenzentren in einer souveränen Datenstrategie

In diesem sich wandelnden Umfeld ist die Wahl eines regionalen Rechenzentrums von entscheidender Bedeutung. Die Nachfrage nach souveränen Cloud-Lösungen in Deutschland steigt, da die Anforderungen an Datenschutz und digitale Souveränität immer strenger und einheitlicher werden. Dies ist besonders relevant für Organisationen in stark regulierten Branchen wie dem Gesundheitswesen, dem Finanzwesen und der Regierung.

Dass es bei der Datenhoheit nur darum geht, wo sich die Server physisch befinden, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Der physische Standort ist jedoch nicht mit der rechtlichen Zuständigkeit gleichzusetzen. Wenn ein Cloud-Anbieter der US-amerikanischen Gerichtsbarkeit unterliegt, kommt der CLOUD Act zur Anwendung. Ein regionales Rechenzentrum in deutschem oder europäischem Besitz bietet Schutz vor unerwünschtem Zugriff auf EU-Daten. Dies können US-amerikanische Hyperscaler selbst dann nicht garantieren, wenn sie europäische Rechenzentren betreiben.

Colocation als souveräne Alternative

Frankfurt am Main ist einer der größten Internetknotenpunkte in Europa, was Deutschland zu einem zentralen Knotenpunkt für Cloud-Anbieter, Organisationen und digitale Plattformen macht, die eine schnelle, zuverlässige und latenzarme Konnektivität benötigen. Regionale Colocation-Einrichtungen profitieren von dieser Infrastruktur und behalten gleichzeitig die volle Kontrolle und Transparenz über die Daten ihrer Kunden.

Wichtige Überlegungen für Rechenzentrumskunden

Für Kunden bedeuten diese Entwicklungen, dass sie bei der Auswahl eines Rechenzentrumspartners mehrere strategische Faktoren berücksichtigen müssen. Das beginnt mit der Beurteilung der Gerichtsbarkeit, der ein Rechenzentrum unterliegt. Es bedeutet auch, sich von Marketingaussagen zu „Rechenzentren mit Sitz in der EU“ nicht blenden zu lassen. Hat das Unternehmen, das diese Rechenzentren besitzt, seinen Sitz außerhalb der EU, unterliegt es weiterhin den Gesetzen seines Heimatlandes, einschließlich des US-amerikanischen CLOUD Act. Deshalb ist es wichtig, die Eigentümerstruktur und die rechtliche Zuständigkeit eines Anbieters sorgfältig zu prüfen.

Aus Sicht der NIS2-Compliance empfiehlt es sich dringend, jetzt mit Risikoanalysen zu beginnen, das Bewusstsein der Mitarbeiter für Cyberrisiken zu schärfen und für robuste Prozesse bei Sicherheitsvorfällen zu sorgen. Die Wahl der Rechenzentrumsinfrastruktur sollte ein integraler Bestandteil dieser Compliance-Dokumentation sein.

Der EU Data Act stärkt die digitale Souveränität, indem er es Unternehmen ermöglicht, ihre Daten und Anwendungen frei zu verschieben, ohne an proprietäre Systeme oder isolierte Infrastrukturen gebunden zu sein. Dies schafft strategische Unabhängigkeit bei der Auswahl von Rechenzentrumsanbietern. Es ist daher ratsam, Migrationsszenarien zu entwickeln, die ein Höchstmaß an Flexibilität bieten.

Selbst wenn ein Unternehmen nicht direkt dem Geltungsbereich des deutschen NIS2-Gesetzes unterliegt, kann es vertraglich verpflichtet werden, die erforderlichen Cybersicherheitsanforderungen zu erfüllen, wenn es Produkte oder Dienstleistungen an ein reguliertes Unternehmen liefert. Es ist daher ratsam, einen Rechenzentrumspartner zu wählen, der nachweislich die höchsten Sicherheitsstandards, einschließlich ISO/IEC 27001, erfüllt und transparente Prüfpfade bereitstellt.

Fazit: Souveränität als Wettbewerbsvorteil

Insgesamt markieren NIS2, EU Data Act und die weiterhin ungeklärte rechtliche Situation hinsichtlich DSGVO und CLOUD Act einen Wendepunkt in der Art und Weise, wie europäische und deutsche Unternehmen über ihre Dateninfrastruktur denken müssen. Datenhoheit ist nicht mehr nur eine Compliance-Checkbox. Sie ist ein strategischer Differenzierungsfaktor im Wettbewerb, der die operative Flexibilität, Compliance und das Risikomanagement beeinflusst.

Regionale Colocation-Rechenzentren in Deutschland stellen ein einzigartiges Angebot dar. Sie kombinieren erstklassige Konnektivität und Infrastruktur mit einer klaren rechtlichen Zuständigkeit und der Einhaltung einiger der strengsten Datenschutzvorschriften der Welt. In einer Zeit, in der die Datenkontrolle eng mit dem Erfolg von Unternehmen verbunden ist, handelt es sich bei der Wahl eines souveränen Rechenzentrumspartners nicht um eine rein defensive Maßnahme. Sie stellt vielmehr eine zukunftsorientierte Investition in Resilienz und Autonomie dar.

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